Schul- und Hausordnung


1. Informationen zum Unterricht

Unterrichtszeiten (Das Schulgebäude ist ab 7:40 geöffnet)

1. Stunde: 07:50 Uhr - 08:35 Uhr
2. Stunde: 08:35 Uhr - 09:20 Uhr
Pause 09:20 Uhr - 09:40 Uhr
3. Stunde: 09:40 Uhr - 10:25 Uhr
4. Stunde: 10:25 Uhr - 11:10 Uhr
Pause 11:10 Uhr - 11:30 Uhr
5. Stunde: 11:30 Uhr - 12:15 Uhr
6. Stunde: 12:15 Uhr - 13:00 Uhr
Mittagspause 13:00 Uhr - 14:00 Uhr
7. Stunde: 14:00 Uhr - 14:45 Uhr
8. Stunde: 14:45 Uhr – 15:30 Uhr
Pause 15:30 Uhr - 15:40 Uhr
9. Stunde: 15:40 Uhr – 16:25 Uhr
10. Stunde: 16:25 Uhr – 17:10 Uhr

Die Schüler¹ sind zu Unterrichtsbeginn anwesend, damit die Lehrer¹ pünktlich den Unterricht beginnen können. Falls der Lehrer nicht pünktlich zum Unterricht erscheint, melden die Klassensprecher bzw. die Kurssprecher dies nach spätestens 10 Minuten im Sekretariat. Wichtige Mitteilungen oder etwaige Veränderungen im Stunden- und Raumplan (Vertretungsunterricht) werden für den laufenden sowie für den Folgetag auf den Monitoren angezeigt.

 

2. Entschuldigungs- und Abwesenheitsregelungen

Für alle Schüler des Gymnasiums gelten die allgemeinen Regeln der Schulbesuchsverordnung des Ministeriums für Kultus und Sport. Für die Kurstufen KS1 und KS2 gelten zusätzliche Regelungen, die im Entschuldigungsbuch aufgeführt werden. Jedem Kursschüler wird bei Eintritt in die Kursstufe ein Entschuldigungsbuch ausgehändigt.


Für die Klassen 5-10 gilt:

  • Bei unvorhergesehener Fehlzeit, in der Regel also bei einer Erkrankung, ist die Schule (Sekretariat) unverzüglich telefonisch zu informieren. Diese Information muss bis 7:30 Uhr am ersten Schultag, der versäumt wird, erfolgen. Die telefonische Meldung aller Schüler wird an jedem Schultag in eine Liste eingetragen, die im Lehrerzimmer ausgehängt wird.
  • Eine schriftliche Entschuldigung nach der Rückkehr in den Unterricht wird durch die telefonische Meldung nicht ersetzt.
  • Die schriftliche Entschuldigung ist am ersten Schultag nach der Rückkehr in den Unterricht unaufgefordert dem Klassenlehrer vorzulegen. Hat der Schüler an seinem ersten Unterrichtstag keinen Unterricht beim Klassenlehrer, so soll die Entschuldigung durch einen anderen Lehrer in das Postfach des Klassenlehrers im Lehrerzimmer gelegt werden.
  • Schüler, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung während der Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen wollen, müssen sich zuvor im Sekretariat den „gelben Zettel“ abholen und diesen von einem Fachlehrer unterschreiben lassen (s. „gelber Zettel“). Der „gelbe Zettel“ ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung durch den Erziehungsberechtigten.
  • In allen anderen Fällen ist eine schriftliche vorherige Befreiung vom Unterricht erforderlich (z.B. für die Fahrstunde, Zahnarzttermin, Termin beim Kreiswehrersatzamt, Familienfeier).
  • Sportunterricht: Die Anwesenheit im Sportunterricht ist Pflicht an allen Tagen, an denen Unterricht in anderen Fächern besucht wird.

 

3. Verhalten auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Klassenraum

Das Schulgebäude mit seinen Räumlichkeiten und deren Ausstattung bietet die Voraussetzungen für ein qualifiziertes, vielfältiges Lernen und Schulleben. Es prägt die Atmosphäre in der Schule und damit auch die Wahrnehmung der Schule in der Öffentlichkeit. Deshalb wird von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft erwartet, dass es seinen Lern- und Lebensraum mitverantwortlich in Ordnung hält und mitgestaltet. Ordnung und umweltbewusstes Verhalten wirken einladend und schaffen ein Klima, in dem sich Schule als Lernort und Lebensraum entfalten kann.

Neben dem Erscheinungsbild des Gebäudes bestimmt auch das Auftreten aller Mitglieder der Schulgemeinschaft die Atmosphäre am ASG mit. Deshalb müssen gegenseitige Rücksichtnahme, gutes Benehmen und eine angemessene Kleidung in der Schule selbstverständlich sein.

Schüler und Lehrer einer Klasse können ihren Klassenraum gemeinsam gestalten, um auf diese Weise eine persönliche Beziehung zu ihrem Klassenraum als einem Ort gemeinsamen Lernens zu entwickeln. Aufgrund der großen Schülerzahl ist es leider nicht möglich, jeder Lerngruppe einen eigenen Unterrichtsraum zuzuweisen. Das bedeutet, dass Schüler im Verlauf einer Schulwoche in verschiedenen Unterrichtsräumen unterrichtet werden. Dies verlangt von jedem Einzelnen eine zusätzliche Rücksichtnahme gegenüber den Einrichtungen und der persönlichen Gestaltung der Unterrichtsräume anderer Lerngruppen.

Für Sauberkeit im Schulgebäude und im Unterrichtsraum ist jeder verantwortlich. Dazu gehört, dass auch nicht selbst verschuldete Unordnung behoben wird. Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter. Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume sind die Tische und Stühle ordentlich auszurichten. Nach jeder Doppelstunde wird aufgestuhlt, um die nächste Stunde in einem sauberen Klassenzimmer beginnen zu können. Grundsätzlich verlässt die Lehrkraft als letzte Person den Unterrichtsraum.

In jeder Klasse und in jedem Kurs wird nach Absprache mit den Schülern ein Ordnungsdienst eingerichtet, der im Klassen-/Kursbuch notiert wird und das Säubern der Tafel am Ende jeder Unterrichtsstunde übernimmt. Das aufgestellte Mobiliar muss im Klassenraum verbleiben. Wände, Türen und das Schulmobiliar müssen schonend behandelt werden. Dies bedeutet insbesondere, die genannten Gegenstände nicht zu beschädigen, zu beschmieren oder als Müllablage zu benutzen. Zum nachhaltigen Umgang mit Energie gehört, das Licht zu löschen und in der kalten Jahreszeit die Fenster zu schließen, wenn eine Lerngruppe den Unterrichtsraum verlässt. Der Aufenthalt in Fachräumen ist den Schülern nur in Gegenwart der Lehrkraft gestattet. Schülern der Klassenstufe 5 – 8 ist es nicht erlaubt, ohne begleitende Lehrer den Neubau zu betreten.

 

4. Nutzung elektronischer Geräte:

  • Schülereigene Geräte, die über einen Internetzugang verfügen oder Bild- oder Tonaufnahmen ermöglichen (z.B. Smartphones, Smartwatches), dürfen außer mit der Erlaubnis einer Lehrkraft nicht in Erscheinung treten. Eine Ausnahme bilden die beiden Aufenthaltsräume der Kursstufe (190, E86) und die Mittagspause (von 13:00 bis 14:00 Uhr).
  • Smartphones dürfen in der Mittagspause nicht in der Cafeteria genutzt werden.
  • Das nach außen hörbare Abspielen von Musik ist in der Mittagspause nicht gestattet.
    Die Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler des ASG von 07:40 Uhr bis 15:30 Uhr.

 

5. Verhalten in den Pausen bzw. Freistunden

In den großen Pausen verlassen alle Schüler unverzüglich die Unterrichtsräume. Die im Gebäude Aufsicht führenden Lehrkräfte stellen im Altbau sicher, dass die Schüler die Flure verlassen. Für den Neubau gilt eine besondere Nutzungsvereinbarung, die in jedem Unterrichtsraum des Neubaus aushängt und die von jedem Schüler einzuhalten ist. Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit mit Ausnahme der Mittagspause nicht verlassen. Für den Pausenaufenthalt stehen ihnen der Schulhof, das Erdgeschoss und die Cafeteria zur Verfügung. Die Sporthalle, sowie die Parkplätze und der Fahrradkeller gehören nicht zum Pausenbereich. Schüler können sich für den Fall, dass sie aufgrund einer ungünstigen Verkehrsanbindung zu früh in der Schule eintreffen oder am Ende eines Schultages noch auf den Bus oder Zug warten müssen, in der Cafeteria aufhalten. 

Den Schülern der KS 1 und KS 2 ist das Verlassen des Schulgeländes in eigener Verantwortung gestattet, was jedoch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann. Ihnen steht ein Oberstufenaufenthaltsraum zur Verfügung, für dessen Ordnung und Sauberkeit (s. Ordnungsdienst KS) sie selbst verantwortlich sind.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme ist der ausgewiesene Raucherplatz, der sich am Sporthalleneingang zur Kandelstraße befindet. Ebenso ist der Konsum von Alkohol und Drogen auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.

Das in der Cafeteria erworbene Mittagessen ist auch dort einzunehmen. Es ist nicht erwünscht, Speisen und Getränke, die Schüler außerhalb des Schulgeländes erworben haben, in der Cafeteria zu verzehren.

 

6. Hofdienst

Der Hofdienst wechselt wöchentlich und hängt für ein Schuljahr im Voraus in den Klassenzimmern und dem Lehrerzimmer aus. Die betreffenden Klassen teilen ihren Hofdienst tageweise ein und sorgen dafür, dass dieser Dienst in den großen Pausen aktiv wird. Dabei reinigen die Klassen 5-10 den Schulhof, die Cafeteria und das Erdgeschoss. Kursstufenschüler übernehmen den Ordnungsdienst für den Oberstufenraum und den Stillarbeitsraum nach Einteilung.

 

7. Parken und Fahren auf dem Schulgelände

Das Parken von Fahrzeugen und Fahrrädern auf dem Schulhof ist untersagt. Die Autoparkplätze an der Bergstraße und vor dem Fahrradkeller sind ausschließlich den Lehrkräften vorbehalten. Fahrräder und Roller sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. In keinem Fall dürfen Fluchtwege zugestellt werden; dies gilt insbesondere bei Schulveranstaltungen.

 

8. Schwimm- und Sportunterricht

Während des Sportunterrichts an außerschulischen Sportstätten besteht für die Schüler die Möglichkeit, die Schultaschen im Regieraum der Turnhalle aufzubewahren. Zwischen Schule und außerschulischer Sportstätte müssen die Schüler zur Querung der Wildtalstraße die Unterführung benutzen. Die Anwesenheitspflicht im Sportunterricht wird unter dem Punkt „2. Abwesenheits- und Entschuldigungsregeln“ erläutert.

 

9. Abwendung von Gefahren

Das Mitbringen von Waffen und Waffenattrappen jeder Art ist - auch an Fasnacht, am Schul-/Abistreich – verboten. Ball- und Wurfspiele, die leicht zu Verletzungen oder Beschädigungen führen können, wie z.B. das Werfen harter Bälle oder Schneebälle, sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Im Schulgebäude ist das Rennen, Ballspielen ebenso wie das Werfen von Gegenständen aus den Fenstern untersagt.

 

10. Unfälle, Schäden und Fundsachen

Alle Unfälle, Sachschäden und Diebstähle sind umgehend im Sekretariat zu melden. Bei Verletzungen sollten die Schulsanitäter hinzugezogen werden. Um Diebstähle möglichst zu vermeiden, sollen Wertgegenstände und größere Geldbeträge grundsätzlich nicht mit zur Schule gebracht werden. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum haften die Eltern bzw. die volljährigen Schüler. Fundsachen werden beim Hausmeister oder, falls dieser nicht erreichbar ist, im Sekretariat abgegeben. In Gefahrensituationen wird über die Lautsprecheranlage Alarm gegeben. Den Durchsagen ist unbedingt Folge zu leisten, näheres regelt der Alarmplan. Eine Übersicht über die Fluchtwege befindet sich in jedem Raum.

 

11. Aushänge

Das Anbringen von Plakaten und privaten Aushängen muss von der Schulleitung in jedem Einzelfall genehmigt und abgezeichnet werden.

 

10.11.2020

 

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